Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages der OSRAM Licht AG mit der ams Offer GmbH ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Ausgleichszahlung und der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.01.2022:
Az. 5 HK O 4509/21
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung und eines angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre der OSRAM Licht AG aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anhängig.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
OSRAM Licht AG (ISIN: DE000LED4000 / WKN: LED400)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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