Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der HumanOptics AG ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.03.2022:
HK O 7145/21 – 15.03.2022
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 7145/21 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in der Hauptversammlung der HumanOptics AG vom 06.07.2021 beschlossenen Übertragung ihrer Aktien auf die HumanOptics Holding AG als Hauptaktionärin anhängig. Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
HumanOptics AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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