Auf der Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am 23. Juni 2022 soll der Beschluss zur Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der MyHammer Holding AG als übertragendem und der Instapro II AG als übernehmendem Rechtsträger gefasst werden. Um anschließend die im Verschmelzungsvertrag festgelegte Gegenleistung in einem Spruchverfahren überprüfen zu können, müssen die Aktionäre auf der Hauptversammlung Widerspruch erklärt haben.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 23.06.2022:
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der MyHammer Holding AG als übertragendem Rechtsträger und der Instapro II AG, Düsseldorf, als übernehmendem Rechtsträger (Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG). Die MyHammer Holding AG als übertragender Rechtsträger und die Instapro II AG, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90821, als übernehmender Rechtsträger haben am 10. Mai 2022 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen (…), wonach die MyHammer Holding AG unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die Instapro II AG gegen Gewährung von Anteilen der Instapro II AG an die Aktionärinnen und Aktionäre der MyHammer Holding AG verschmolzen wird („Verschmelzungsvertrag“). Der Verschmelzungsvertrag wird gem. § 13 UmwG nur wirksam, wenn die Anteilsinhaber der beteiligten Rechtsträger ihm durch Beschluss (Verschmelzungsbeschluss) zustimmen. (…)
§ 2 Gegenleistung; Umtauschverhältnis
2.1. Die Instapro II gewährt mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der MyHammer als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der MyHammer kostenfrei für je 14 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien der MyHammer 9 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien der Instapro II.
(…)
Zielgesellschaft:
MyHammer Holding AG (ISIN: DE000A11QWW6 / WKN: A11QWW)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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