Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre bei der Bayerische HypoVereinsbank AG ist vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht das Spruchverfahren in zweiter Instanz anhängig. Nachdem der ehemalige gemeinsame Vertreter sein Amt nierdergelegt hat, hat das Gericht einen neuen gemeinsamen Vertreter für das Beschwerdeverfahren bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.01.2023:
Az. 102 W 158/21
Bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht I ist das Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Bayerische HypoVereinsbank AG in zweiter Instanz anhängig. Antrags- und Beschwerdegegnerin ist die UniCredit S.p.A. Nachdem (…), der mit Beschluss des Landgerichts München I vom 5. August 2009 (5 HK O 16228/08) zum Gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre bestellt worden war, sein Amt durch Erklärung gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht vom 2. Januar 2023 niedergelegt hat, wird zum Gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Bayerische HypoVereinsbank AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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