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Consus Real Estate AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

21. Oktober 2024 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die Hauptversammlung der Consus Real Estate AG vom 11. Juni 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Adler Group S.A. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Consus Real Estate AG für ihre übergegangenen Aktien eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von 0,01 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Consus Real Estate AG.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.10.2024:

Die außerordentliche Hauptversammlung der Consus Real Estate AG („Gesellschaft“), vom 11. Juni 2024 hat die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Adler Group S.A., Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), als Hauptaktionärin („Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 30. August 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) unter HRB 191887 B eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle auf den Namen lautende Stückaktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 0,01 je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich ausgewählten und bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ist am 30. August 2024 erfolgt. (…)


Zielgesellschaft:
Consus Real Estate AG (ISIN: DE000A2DA414 / WKN: A2DA41)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++


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Kategorie: Nachrichten Stichworte: CONSUS Real Estate AG

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