Zur Festsetzung einer Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG nach einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze out isind vor dem Landgericht München I zwei Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat gemeinsame Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom ß5.ß5.2ß26:
Az.: 5 HK O 13140/24 / Az.: 5 HK O 179/25
Bei dem Landgericht München I (sind zwei) Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft nach einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze out anhängig. Antragsgegnerin ist die VIB Vermögen AG. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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