Zur Festsetzung einer Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der in den Hauptversammlungen der Vitesco Technologies Group AG und der Schaeffler AG vom 24. und 25. April 2025 beschlossenen Verschmelzung ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen weiteren gemeinsamen Vertreter bestimmt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 13.05.2025:
1 HK O 5696/24
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5696/24 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses bzw. einer Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in den Hauptversammlung der Vitesco AG und der Schaeffler AG vom 24. und 25.04.2024 beschlossenen Verschmelzung anhängig. Zum weiteren gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt: (..)
Zielgesellschaft:
Vitesco Technologies Group AG (ISIN: DE000VTSC017 / WKN: VTSC01)
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