In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren wegen des Squeeze-out bei der SinnerSchrader AG hat das Hanseatische OLG die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 14.05.2025
(Az. 403 HK O 90/22)
Die Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (mittlerweile verschmolzen auf die Accenture Holding B.V. & Co. KG („Gesellschaft“)) beschloss am 8. April 2022 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft auf die Gesellschaft. Die Übertragung der Aktien wurde am 31. Mai 2022 mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft wirksam.Mehrere Antragsteller leiteten daraufhin ein Spruchverfahren gegen die Gesellschaft vor dem Landgericht Hamburg ein. Das Landgericht Hamburg entschied über die Anträge mit Beschluss vom 3. November 2023 (Az.: 403 HK O 90/22). Gegen diesen Beschluss richteten sich mehrere Antragsteller im Wege der Beschwerde. Mit Beschluss vom 8. Juli 2024 – der Gesellschaft zugestellt am 11. April 2025 – hat das Hanseatische Oberlandesgericht (Az.: 13 W 12/24) die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. (…)
Zielgesellschaft:
SinnerSchrader AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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