Zur Bestimmung einer angemessenen Abfindung und eines angemessenen Ausgleichs für die Aktionäre der MEDION AG ist vor dem Landgericht Dortmund ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektzronischen Bundesanzeiger vom 11.06.2025:
18 O 5/25 [AktE]
In dem Verfahren nach dem AktG Rolle u.a. gegen Lenovo Germany Holding GmbH hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pachur beschlossen:
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin, wird zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt (§ 6 Abs. 1 SpruchG). (…)
Zielgesellschaft:
MEDION AG (ISIN: DE0006605009 / WKN: 660500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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