Auf der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG am 29. Juli 2025 soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung Beschluss gefasst werden.Die Barabfindung iwurde auf 10,40 jEuro e auf den Inhaber lautende Stückaktie der APONTIS PHARMA AG festhelegt.
Aus der Bekanntmachunmg im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.06.2025:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: D
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der APONTIS PHARMA AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Zentiva AG mit Sitz in Berlin (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der APONTIS PHARMA AG auf die Hauptaktionärin übertragen.(…)
Zielgesellschaft:
APONTIS PHARMA AG (ISIN: DE000A3CMGM5 / WKN A3CMGM)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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