Auf der Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG am 29. Juli 2025 soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG als Hauptaktionärin Beschluss gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 10,40 Euro je Stückaktie der APONTIS PHARMA AG festgelegt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.06.2025:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der APONTIS PHARMA AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Zentiva AG mit Sitz in Berlin (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der APONTIS PHARMA AG auf die Hauptaktionärin übertragen.(…)
Zielgesellschaft:
APONTIS PHARMA AG (ISIN: DE000A3CMGM5 / WKN: A3CMGM)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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