Auf der Hauptversammlung der Cumerius AG am 26. August 2025 soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Cumerius AG auf die Schüyolo GmbH Beschluss gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 5,32 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 16.07.2025:
(…) Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Cumerius AG (Minderheitsaktionäre) auf die Schüyolo GmbH, Königstein im Taunus, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: „Die auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre der Cumerius AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß des aktienrechtlichen Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Schüyolo GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 9239, als Hauptaktionärin zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Stückaktie der Cumerius AG auf die Schüyolo GmbH übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
Cumerius AG (ISIN: DE000A2AFHS0 / WKN: A2AFHS)
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