Zur Festsetzung einer Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Aareal Bank AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestimmt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.07.2025:
3-05 O 116/24
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Atlantic BidCo GmbH, Wiesenhüttenstraße 11, 60329 Frankfurt am Main, betreffend die Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Aareal Bank AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Aareal Bank AG (ISIN: DE000A37FT90 / WKN: A37FT9)
+++aktionaersforum Redaktion Soruchverfahren+++
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