Beim Landgericht Berlin II ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung der Barabfindung zugunsten der Aktionäre der home24 SE anhängig. Das Landgericht Berlin II hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.11.2025:
102 O 23/25
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der (…) hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
home24 SE (ISIN: DE000A14KEB5 / WKN: A14KEB)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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