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SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

12. Dezember 2025 by SV Redaktion Kommentar verfassen

Die Succession German Bidco GmbH und die SNP Schneider-Neureither & Partner SE haben am 30. Juni 2025 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Im Vertrag hat sich SUCCESSION German Bidco GmbH verpflichtet, auf Verlangen eines jeden Minderheitsaktionärs der SNP Schneider-Neureither & Partner SE dessen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 61,00 Euro je SNP-Aktie zu erwerben.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12.12.2025:

Die Succession German Bidco GmbH, München, („SUCCESSION“) und die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, („SNP“) haben am 30. Juni 2025 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („Vertrag“) gemäß § 291 Abs. 1 AktG geschlossen, mit dem die SNP die Leitung ihrer Gesellschaft der SUCCESSION unterstellt und sich verpflichtet, ihren Gewinn für das Geschäftsjahr 2026 und folgende Geschäftsjahre an die SUCCESSION abzuführen. Die SUCCESSION ist zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet. Die Gesellschafterversammlung der SUCCESSION hat dem Vertrag am 19. Mai 2025 zugestimmt. Die ordentliche Hauptversammlung der SNP hat dem Vertrag am 30. Juni 2025 zugestimmt. Der Vertrag wurde am 22. Oktober 2025 in das Handelsregister des Sitzes der SNP beim Amtsgericht Mannheim eingetragen und wird damit wie im Vertrag vorgesehen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Eintragung wurde nach § 10 HGB in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de am 22. Oktober 2025 bekannt gemacht.

Im Vertrag hat sich SUCCESSION verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der SNP dessen auf den Inhaber lautende Stückaktien der SNP (ISIN DE0007203705) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie („SNP-Aktie“) gegen eine Barabfindung in Höhe vonEuro 61,00 je SNP-Aktie(„Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“).

Die Barabfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Vertrag wirksam geworden ist, d.h. vom 2. Januar 2026 an, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst. (…)


Zielgesellschaft:
SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705 / WKN: 720370)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: SNP Schneider-Neureither & Partner SE

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