Zur Bestimmung der Barabfindung zugunsten der Minderheitsaktionäre der vormaligen Lotto24 AG ist bei dem Landgericht Hamburg ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.03.2026:
415 HKO 83/24
Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren ausgeschiedener Minderheitsaktionäre der vormaligen Lotto24 AG (eingetragen im Handelsregister des AG Hamburg unter HRB 123037) gegen die Zeal Network SE (eingetragen im Handelsregister des AG Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 159581) zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327 a ff AktG anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Lotto24 AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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