Beim Landgericht Berlin II ist aus Anlass der Verschmelzung der (ehemaligen) Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15.05.2026:
02 O 74/25 SpruchG
Betas Systems Software AG, Berlin
In dem aus Anlass der Verschmelzung der (ehemaligen) Beta Systems Software AG, Berlin, auf die SPARTA AG, Heidelberg, hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
Beta Systems Software AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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