Auf der Hauptversammlung der Staatliche Mineralbrunnen AG am 20. August 2026 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die VFHV GmbH gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 46,00 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 20.08.2026:
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, gemäß dem Verlangen der VFHV GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Staatl. Mineralbrunnen Aktiengesellschaft Bad Brückenau mit Sitz in Bad Brückenau werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der VFHV GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 68351 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 46,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie auf die VFHV GmbH übertragen.“
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter
zugänglich: (…)
Zielgesellschaft:
Staatliche Mineralbrunnen AG (ISIN: DE0007251407 / WKN: 725140)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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