Mit Beschluss vom 26. Juli 2019 hat das Landgericht München I die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Chorus Clean Energy AG auf 13,03 Euro je Aktie erhöht. An dem Spruchverfahren waren insgesamt 68 Antragsteller beteiligt.
Am 22. Juni 2017 hatte die Hauptversammlung der Chorus Clean Energy AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Encavis AG gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 11,92 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. August 2017 in das Handelsregister eingetragen und am 25. August 2017 bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht München I wandten sich insgesamt 68 Antragsteller gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 26. Juli 2019 hat das Landgericht München I die Barabfindung um 1,11 Euro auf 13,03 Euro je Aktie erhöht. Laut Beschluss trägt die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der gerichtlichen Kosten der Antragsteller.
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