• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Skip to footer

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten zu Abfindungswerten
    • Berichte aus Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

Spruchverfahren direkt – Forenseite

Menü
Forum-Navigation
ForumAktivität
Forum-Breadcrumbs - Sie sind hier:Debatten rund um SpruchverfahrenDebatten rund um Spruchverfahren: Kabel Deutschland vs. VodafoneKabel Deutschland Aktien
Sie müssen sich anmelden, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Kabel Deutschland Aktien

12
Sebastian Pawlowski
6 Beiträge
19. Dezember 2019, 11:36
Zitat von Sebastian Pawlowski am 19. Dezember 2019, 11:36 Uhr

Mich würde die Frage interessieren, welche Möglichkeiten ich nach dem Landgerichtsurteil im Hinblick auf meine Kabel Deutschland Aktien noch habe. Sofern ich weiß, ist die Gesellschaft noch an der Hamburger Börse aktiv.


Mich würde die Frage interessieren, welche Möglichkeiten ich nach dem Landgerichtsurteil im Hinblick auf meine Kabel Deutschland Aktien noch habe. Sofern ich weiß, ist die Gesellschaft noch an der Hamburger Börse aktiv.

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.0
#1
M.Bienert
4 Beiträge
19. Dezember 2019, 12:12
Zitat von M.Bienert am 19. Dezember 2019, 12:12 Uhr

Kabel Deutschland ist bereits seit 2016 delistet. Es ist zwar richtig, dass die Aktien noch an der Hamburger Börse gehandelt werden können. Dieser Handel ist aber unabhängig von der Gesellschaft; es existieren keinerlei Zulassungs- oder Folgepflichten.


Kabel Deutschland ist bereits seit 2016 delistet. Es ist zwar richtig, dass die Aktien noch an der Hamburger Börse gehandelt werden können. Dieser Handel ist aber unabhängig von der Gesellschaft; es existieren keinerlei Zulassungs- oder Folgepflichten.

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.0
#2
Sebastian Pawlowski
6 BeiträgeThemenersteller
28. Dezember 2019, 21:58
Zitat von Sebastian Pawlowski am 28. Dezember 2019, 21:58 Uhr

Dh aber trotzdem dass ich meine Aktien dort verkaufen kann??


Dh aber trotzdem dass ich meine Aktien dort verkaufen kann??

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.0
#3
M.Bienert
4 Beiträge
31. Dezember 2019, 16:45
Zitat von M.Bienert am 31. Dezember 2019, 16:45 Uhr

Wie schon gesagt, Aktien können verkauft und erworben werden und zwar nicht nur in Hamburg, sondern auch bei FINRA, London Stock und bei LT. Aber: dieser Handel ist in keiner Weise von der Gesellschaft beabsichtigt oder begleitet. Der Handel kann zwar potenziell stattfinden; für gewöhnlich ist dies aber nicht wirklich der Fall. Es stellt sich daher bereits die Frage, ob du deine Aktien überhaupt loswirst.


Wie schon gesagt, Aktien können verkauft und erworben werden und zwar nicht nur in Hamburg, sondern auch bei FINRA, London Stock und bei LT. Aber: dieser Handel ist in keiner Weise von der Gesellschaft beabsichtigt oder begleitet. Der Handel kann zwar potenziell stattfinden; für gewöhnlich ist dies aber nicht wirklich der Fall. Es stellt sich daher bereits die Frage, ob du deine Aktien überhaupt loswirst.

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.1
#4
C. K.
3 Beiträge
1. Januar 2020, 13:58
Zitat von C. K. am 1. Januar 2020, 13:58 Uhr

Ich ärgere mich mittlerweile auch, dass ich nicht vor Jahren schon reagiert habe und die Aktien vor 2015/2016 verkauft habe! Empirische Daten zeigen eindeutig, dass die Ankündigung eines Delistings regelmäßig zu 10% und mehr Kursverlusten führt. Andererseits zeigen empirische Daten aber auch, dass die Umsätze steigen! Diese Situation ist ein Hauptgewinn für den Großaktionär und er kauft Aktien nach.


Ich ärgere mich mittlerweile auch, dass ich nicht vor Jahren schon reagiert habe und die Aktien vor 2015/2016 verkauft habe! Empirische Daten zeigen eindeutig, dass die Ankündigung eines Delistings regelmäßig zu 10% und mehr Kursverlusten führt. Andererseits zeigen empirische Daten aber auch, dass die Umsätze steigen! Diese Situation ist ein Hauptgewinn für den Großaktionär und er kauft Aktien nach.

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.0
#5
martin buettner
4 Beiträge
6. Januar 2020, 10:28
Zitat von martin buettner am 6. Januar 2020, 10:28 Uhr

Wenn genügend Aktien zum Verkauf angeboten werden, magst du Recht haben. Darauf hat der Großaktionär aber auch keinen Einfluss.


Wenn genügend Aktien zum Verkauf angeboten werden, magst du Recht haben. Darauf hat der Großaktionär aber auch keinen Einfluss.

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.0
#6
M.Bienert
4 Beiträge
8. Januar 2020, 11:40
Zitat von M.Bienert am 8. Januar 2020, 11:40 Uhr

In gewisser Weise kann er aber davon ausgehen: Es gibt einige Fondsgesellschaften die nach ihren Anlagerichtlinien nur Aktien an börsennotierten Gesellschaften halten dürfen. Diese Gesellschaften geraten unter Verkaufsdruck.


In gewisser Weise kann er aber davon ausgehen: Es gibt einige Fondsgesellschaften die nach ihren Anlagerichtlinien nur Aktien an börsennotierten Gesellschaften halten dürfen. Diese Gesellschaften geraten unter Verkaufsdruck.

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.0
#7
juergensen
4 Beiträge
14. Januar 2020, 09:23
Zitat von juergensen am 14. Januar 2020, 09:23 Uhr

Wie sieht es denn mit einem Übernahmeangebot im Falle eines Delistings aus? Ich erinnere mich nicht, dass im Fall von Kabel eins unterbreitet wurde?!


Wie sieht es denn mit einem Übernahmeangebot im Falle eines Delistings aus? Ich erinnere mich nicht, dass im Fall von Kabel eins unterbreitet wurde?!

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.0
#8
HenKarger
11 Beiträge
14. Januar 2020, 10:55
Zitat von HenKarger am 14. Januar 2020, 10:55 Uhr

§ 39 BörsG gilt nur für den regulierten Markt! Ein Übernahmeangebot ist gesetzlich nur vorgesehen, wenn die Gesellschaft im regulierten Markt zugelassen ist. Beim Delisting aus dem Freiverkehr muss kein Übernahmeangebot unterbreitet werden!


§ 39 BörsG gilt nur für den regulierten Markt! Ein Übernahmeangebot ist gesetzlich nur vorgesehen, wenn die Gesellschaft im regulierten Markt zugelassen ist. Beim Delisting aus dem Freiverkehr muss kein Übernahmeangebot unterbreitet werden!

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.1
#9
juergensen
4 Beiträge
21. Januar 2020, 13:48
Zitat von juergensen am 21. Januar 2020, 13:48 Uhr

Das war mir vorher nicht bewusst. D.h. die Minderheitsaktionäre sind in so einem Fall vollkommen schutzlos! Das ist eine riesige Gesetzeslücke!


Das war mir vorher nicht bewusst. D.h. die Minderheitsaktionäre sind in so einem Fall vollkommen schutzlos! Das ist eine riesige Gesetzeslücke!

Anklicken für Daumen nach unten.0Anklicken für Daumen nach oben.0
#10
Antwort: Kabel Deutschland Aktien
Abbrechen
12

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2023 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Log in