• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

HOMAG Group AG: LG Stuttgart erhöht Barabfindung und Ausgleich

27. August 2019 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

In dem Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH als herrschender Gesellschaft und der HOMAG Group AG hat das Landgerichts Stuttgart erstinstanzlich die Barabfindung von 31,56 Euro auf 31,58 Euro und den Ausgleich von 1,18 Euro auf 1,19 EUR brutto je Aktie abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs erhöht. Der Nettobetrag des Ausgleichs wurde von 1,01 Euro auf 1,03 Euro angehoben.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 27.08.2019:

Der Vorstand der HOMAG Group AG ist heute von der Dürr Technologies GmbH darüber informiert worden, dass der Dürr Technologies GmbH am heutigen Tag die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Stuttgart im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Dürr Technologies GmbH als herrschender Gesellschaft und der HOMAG Group AG zugestellt wurde. Danach wird die an die Minderheitsaktionäre der HOMAG Group AG zu zahlende Abfindung gemäß § 305 AktG von dem im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarten Betrag von 31,56 EUR auf 31,58 EUR je Aktie angehoben. Der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbarte, an die Minderheitsaktionäre zu zahlende Ausgleich gemäß § 304 AktG wird von 1,18 EUR auf 1,19 EUR je Aktie („Bruttogewinnanteil“) abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz erhöht, wobei der Steuerabzug nur auf den der deutschen Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegenden Gewinnanteil vorzunehmen ist. Der entsprechende Nettobetrag des Ausgleichs wurde von 1,01 EUR auf 1,03 EUR angehoben. Gegen den Beschluss können die Antragsgegnerin und die Antragsteller innerhalb eines Monats ab Zustellung Beschwerde einlegen.

Zielgesellschaft:
HOMAG Group AG (ISIN: DE0005297204 / WKN: 529720)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++


Tweet

Verwandte Themen

  • Homag Group AG: OLG Stuttgart weist Beschwerden zurück
  • Diebold Nixdorf AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • Scout24 AG: Übernahmeangebot abgelehnt
  • Sanacorp Pharmaholding AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
  • IFA Hotel & Touristik AG: Vom Pflichtangebot befreit

Kategorie: Nachrichten Stichworte: HOMAG Group AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • InVision AG: Hauptversammlung zum Squeeue-out 16. Juli 2025
  • Es raschelt im Geldautomaten: Der Fall Diebold Nixdorf AG (vormals Wincor Nixdorf AG) 15. Juli 2025
  • Aareal Bank AG: Hessische Landesbank prüft Übernahme 14. Juli 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Angebotsunterlage veröffentlicht 14. Juli 2025
  • InVision AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert 14. Juli 2025

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2025 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden