Auf der Hauptversammlung der InVision AG am 28. August 2025 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der InVision AG auf die Acme 42 GmbH beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 5,63 Euro je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der InVision AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16.07.2025:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der InVision Aktiengesellschaft von jeweils EUR 1,00 werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Acme 42 GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Registernummer HRB 102347 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 5,63 je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der InVision Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Zielgesellschaft:
InVision AG (ISIN: DE0005859698 / WKN: 585969)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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