Mit Beschluss vom 16. April 2019 hat das Landgericht München I die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Creaton AG auf 38,98 Euro je Aktie erhöht. An dem Spruchverfahren waren insgesamt 66 Antragsteller beteiligt.
Am 11. August 2017 hatte die Hauptversammlung der Creaton AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Etex Holding GmbH gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 34,66 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 22. September 2017 in das Handelsregister eingetragen und am 28. September 2017 bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht München I wandten sich insgesamt 66 Antragsteller gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 16. April 2019 hat das Landgericht München I die Barabfindung um 4,32 Euro auf 38,98 Euro je Aktie erhöht. Laut Beschluss trägt die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller. Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
Zielgesellschaft:
Creaton AG (ISIN: DE0005483036 / WKN: 54830)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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