Die SIMBLION GmbH will den Aktionären der TELES AG Informationstechnologien ein Pflichtangebot unterbreiten. Die Abgabe des Angebots erfolgt nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.02.2020:
Am 5. Februar 2020 hat die SIMBLION GmbH (die ‚Bieterin‘) die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2, 30 Abs. 2 WpÜG über die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien (die ‚Zielgesellschaft‘) erlangt. (…)
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (‚BaFin‘) gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot (das ‚Pflichtangebot‘) an die außenstehenden Aktionäre der Zielgesellschaft veröffentlichen. Im Rahmen des Pflichtangebots beabsichtigt die Bieterin den übrigen Aktionären der Zielgesellschaft anzubieten, ihre Aktien an der Zielgesellschaft gegen Zahlung einer Bargeldleistung je Aktie der Zielgesellschaft in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor dem heutigen Tag, wie er von der BaFin ermittelt wird, zu erwerben. (…)
Zielgesellschaft:
TELES AG Informationstechnologien (ISIN: DE0007454902;/ WKN: 745490)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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