Die IKB steht wie kaum ein anderes Kreditinstitut in Deutschland als Synonym für die Finanzmarktkrise. 2001 begann die IKB, in hohem Maße in forderungsbesicherte Wertpapiere zu investieren, welche zum Großteil amerikanische Immobilienkredite enthielten. Diese wurden der Bank im Sommer 2007 zum Verhängnis.
Ende Juli 2007 stand die IKB quasi über Nacht am Rande eines Moratoriums und konnte nur durch umfangreiche Maßnahmen der KfW mit Unterstützung der Bankenverbände gerettet werden.
Noch am 20. Juli 2007 hatte die IKB in ihrem Quartalsbericht eine Schieflage geleugnet und erklärt: „Die Entwicklung im europäischen Bankensektor – insbesondere in den Aktien- und Kreditmärkten – ist in den letzten Wochen von einer hohen Volatilität geprägt gewesen. Anlass hierfür waren insbesondere die Unsicherheiten im US-Hypothekenmarkt. Die jüngste sehr umfassende Moody´s-Analyse für dieses Marktsegment hat im Hinblick auf IKB-Engagements in internationale Portfolioinvestments und auf die Beratungsmandate der IKB Credit Asset Management GmbH praktisch keine Auswirkung. Von den in diesem Zusammenhang von Moody´s auf die Watchlist gesetzten Tranchen ist die IKB lediglich mit einem einstelligen Millionen-Betrag betroffen. Von der jüngsten Analyse, die Standard & Poors für den CDO-Markt erstellt hat, ist die IKB in keinerlei Hinsicht betroffen. Schwerpunkt unserer Engagements bilden Investments in Portfolien von Unternehmenskrediten.“
Am 30. Juli 2007 dann veröffentlichte die IKB eine Ad-hoc-Mitteilung, in der sie einräumen musste, dass sich die Krise des US-amerikanischen Hypothekenmarktes im Subprime-Bereich doch auf sie ausgewirkt habe: „Die heftigen Reaktionen der letzten Woche haben zu einer deutlichen Ausweitung der Spreads geführt und zu einer großen Verunsicherung institutioneller Investoren beigetragen. Die Refinanzierung des von der IKB gemanagten Conduits „Rhineland Funding“ erschien gefährdet, und die IKB lief Gefahr, aus ihren Liquiditätslinien für Rhineland Funding in Anspruch genommen zu werden. Rhineland Funding und in geringerem Maße auch die IKB selbst sind in strukturierten Portfolioinvestments engagiert, zu denen auch US-amerikanische Immobilienkredite aus dem Subprime-Bereich gehören.“
Die IKB musste eine Gewinnwarnung aussprechen. Der Vorstandsprecher Stefan Ortseifen wurde abgesetzt und 2010 wegen Marktmanipulation verurteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers wurde mit einer Sonderprüfung beauftragt, welche der heutige Hauptaktionär später vergeblich versuchte zu stoppen.
Lag der Aktienkurs Anfang 2007 noch zwischen 31 und 35 Euro, stürzte er nach dem Bekanntwerden der Schieflage der Bank auf 13 Euro ab und schloss Ende 2007 unter 7 Euro. Der damals größte Einzelaktionär, die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau, musste der IKB mit Finanzhilfen unter die Arme greifen.
Die Bank flüchtete sich unter den Rettungsschirm des Bundes. Rund 12 Milliarden Euro Hilfen und Garantien erhielt die IKB. Eine 2008 beschlossene Kapitalerhöhung musste die KfW fast allein aufbringen, weil der Kapitalmarkt kein Interesse an den neuen Aktien zeigte. Nicht zuletzt dadurch stieg der Anteil der KfW an der IKB auf fast 91 Prozent. 2008 verkaufte die KfW ihre Anteile an die amerikanische Lone Star Funds. Statt erhoffter 800 Millionen Euro betrug der Kaufpreis für die Anteile aber nach Presseberichten nur gut 100 Millionen Euro.
Mit einer Bilanzsumme von rund 20 Milliarden Euro zählt die IKB zu den mittelständischen Banken. Nach der Finanzkrise reduzierte sie ihre Geschäftsausrichtung auf die Betreuung mittelständischer Unternehmen. Mit einer harten Kernkapitalquote (CET 1-Quote) von 11,6 Prozent besitzt die IKB eine sehr gute Eigenkapitalausstattung. Das Neukundengeschäft läuft. Um zukünftig noch profitabler zu werden, hat die Bank im Frühjahr 2016 einen Sozialplan ausgehandelt, der den Abbau von rund 10 Prozent der Arbeitsstellen vorsieht.
Vor diesem Hintergrund unterbreitete die LSF6, ein Tochterunternehmen von Lone Star, bei der die Anteile an der IKB gebündelt sind, am 8. August 2016 den Aktionären ein freiwilliges Kaufangebot in Höhe von 0,55 Euro je Aktie. Hierdurch und durch weitere Zukäufe erhöhte LSF6 seine Beteiligungsquote von 91,5 Prozent auf 95,9 Prozent. Dem Squeeze-out stand damit nichts mehr im Weg. Dieser wurde auf der Hauptversammlung am 2. Dezember 2016 beschlossen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre ist von der nach der Frosta-Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu beobachtenden Moderne der Squeeze-out-Verfahren geprägt. Zunächst erfolgte ein Delisting, was nach dessen Ankündigung im Februar 2016 zu einem Absinken des Börsenkurses um fast 60 Prozent innerhalb weniger Tage führte. Danach erfolgt der Ausschluss der Minderheitsaktionäre, wobei der Börsenkurs abgefunden wird, weil der Ertragswert so berechnet wird, dass er diesen um gerade einmal einen Cent unterschreitet. Anschließend dürfte die Bank wieder weiterverkauft werden.
Bis zu dem am 11. April 2016 erfolgten Delisting wurden die Aktien der IKB (ISIN DE0008063306 bzw. WKN 806330) im Entry Standard der Deutsche Börse AG gehandelt. Die Börse Düsseldorf gab am 4. März 2016 bekannt, die Aufnahme der Aktien im Primärmarkt mit Ablauf des 31. März 2016 zu widerrufen und die Notierung der Aktien der IKB im allgemeinen Freiverkehr mit Ablauf des 30. September 2016 einzustellen.
Der Hauptaktionär hat den Ertragswert mit 301 Millionen Euro errechnet, was 0,48 Euro je Aktie entspricht. Abgefunden werden soll nun der Börsenkurs in Höhe von 0,49 Euro je Aktie. Eine Anhebung auf 0,55 Euro je Aktie hat der Hauptaktionär nicht angeboten. Dies hätte dem Kaufangebot vom August entsprochen.
Die Bewertung
2007 wies die IKB noch eine Bilanzsumme von 63,5 Milliarden Euro aus. Die Finanzkrise führte dazu, dass sich die Bank von Portfolien trennen und verschlanken musste. So schrumpfte die Bilanzsumme bis zum 31. März 2016 auf 19,4 Milliarden Euro. Nach Jahren operativer Verluste erwirtschaftet die IKB seit drei Jahren kontinuierlich Gewinne.
Zeit also für Lone Star, sein Investment zu verwerten, wie zuvor bereits bei der Corealcredit Bank und der Düsseldorfer Hypothekenbank. Lone Star ist hierzulande bekannt für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Unternehmen, die in Schieflage geraten sind. Darüber hinaus ist Lone Star auf den Erwerb von notleidenden Krediten spezialisiert. Mit diesem Geschäftsmodell musste sich 2007 auch der Bundesgerichtshof befassen, der entschied, dass der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegensteht (BGH vom 27. Februar 2007, XI ZR 195/05).
Allerdings wird Lone Star zum Vorwurf gemacht, dass auch nicht leistungsgestörte Kredite nicht prolongiert werden; gelingt es Darlehensnehmern nicht, kurzfristig eine Anschlussfinanzierung auf die Beine zu stellen, betreibt Lone Star die Vollstreckung; denn die Verwertung von Immobilien ist das dritte Standbein der Fondsgruppe. Neben 1.300 Immobilien der Deutschen Post hat Lone Star auch die TLG Immobilien GmbH, welche Liegenschaften in den neuen Bundesländern verwaltete, vom Bund gekauft.
Die IKB hat nach der Finanzkrise ihr Geschäftsmodell grundlegend ändern müssen. Heute betreibt sie nahezu ausschließlich die Gewährung, Vermittlung und Beratung von unternehmensbezogenen Förderkrediten, die Exportfinanzierung sowie die Gewährung eigenfinanzierter Kredite.
Im Geschäftsjahr 2015/16 erwirtschaftete die Bank einen Jahresüberschuss in Höhe von 10,4 Millionen Euro nach 4,7 Millionen Euro im Vorjahr. Allerdings werden die Ergebnisse der Bank auf Jahre hinaus von Altlasten geprägt. 2008 gewährte die frühere Hauptaktionärin, die KfW, der Bank Darlehen in Höhe von 1,05 Milliarden Euro, auf deren Rückzahlung die KfW verzichtete. Allerdings sind die Darlehen mit unbefristeten Besserungsabreden versehen, welche auf den jetzigen Hauptaktionär übergegangen sind. Außerdem hat der jetzige Hauptaktionär im November 2008 Schuldverschreibungen der IKB im Nennwert von 101,5 Millionen Euro erworben. Auch auf deren Rückzahlung ist gegen Gewährung eines Besserungsrechts verzichtet worden, das allerdings bis zum 27. November 2022 befristet ist.
Soweit die IKB darüber hinaus in den Jahren 2005 bis 2007 Genussrechte im Gesamtwert von 270 Millionen Euro begeben hat, geht die Planung davon aus, dass diese nicht mehr bedient werden müssen. Außerdem hat die IKB in den Jahren 2002 und 2004 Beteiligungsverträge mit stillen Gesellschaftern geschlossen, welche Anteile in Höhe von gesamt 400 Millionen Euro halten.
Für die Altlasten – Besserungsrechte und Auffüllung stille Einlagen – sieht die Bewertung einen Abzug von kumuliert 1,45 Milliarden Euro vor.
Das Spruchverfahren
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der IKB am 2. Dezember 2016 wurde der Beschluss zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre wie folgt gefasst:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft, Düsseldorf, werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. mit Geschäftssitz in 2711 North Haskell Avenue, Suite 1700, Dallas, TX 75204, USA, registriert unter der registrierten Adresse Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington, DE 19801, USA, und der Registernummer 4586994, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 0,49 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Zur Festlegung der Barabfindung hat der Hauptaktionär ein Bewertungsgutachten der Deloitte GmbH eingeholt. Diese hat den Ertragswert der Gesellschaft mit 301 Millionen Euro, entspricht 0,48 Euro je Aktie errechnet. Den fünfjährigen Planungszeitraum hat Deloitte um 56 Jahre verlängert, um die Auswirkungen der „Altlasten“ abbilden zu können.
Die Barabfindung wurde letztlich in Höhe des durchschnittlichen gewichteten Börsenkurses im Dreimonatszeitraum vor Bekanntgabe der Absicht zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre mit 0,49 Euro festgesetzt.
Die Ergebnisplanung ist volatil. So soll das Ergebnis vor Steuern in der von der Gesellschaft selbst geplanten Detailphase von zunächst 39 Millionen Euro bis auf 255 Millionen Euro ansteigen. Dann aber, in der vom Hauptaktionär geplanten Grobphase fällt das Ergebnis wieder zurück auf 110 bis 130 Millionen Euro jährlich und wird mit einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 2,2 Prozent fortgeschrieben.
Inwieweit Erträge aus Beträgen geplant wurden, die zum Zwecke des Erhalts geplanter Eigenkapitalquoten thesauriert werden sollen, ist den Bewertungsunterlagen nicht zu entnehmen.
Von der Maßnahme sind mehr als 26 Millionen Aktien von Minderheitsaktionären betroffen. Anträge auf Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung konnten beim zuständigen Landgericht Düsseldorf bis zum 24. April 2017 gestellt werden; von dieser Möglichkeit haben 126 Aktionäre Gebrauch gemacht und umfangreiche Rügen erhoben.
In Ihrer Antragserwiderung vom 23. August 2017 verteidigte die Antragsgegnerin die von ihr festgesetzte Barabfindung. Das gesamte Bankwesen leide unter der Niedrigzinspolitik und den stetig steigenden Regularien. Anstatt sich allerdings inhaltlich mit den Rügen der Antragsteller auseinander zu setzen, holt die Antragsgegnerin zunächst zu einem Rundumschlag gegen die Riege der von ihr so bezeichneten „Berufskläger“ aus. Die Unternehmensbewertung verteidigt sie hingegen fast ausschließlich unter Verweis auf das bereits vorgelegte Bewertungsgutachten. Dabei muss sie allerdings einräumen, dass die von ihr geplanten Eigenkapitalquoten (Kernkapital und Gesamtkapital) weit über den gesetzlich geforderten und von der BaFin ausdrücklich von der IKB verlangten Quoten liegen. Die Rechtsprechung der zuständigen 3. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Düsseldorf zur Marktrisikoprämie übergeht die Antragsgegnerin vollständig. Dieses hatte zuletzt im „Ergo“-Beschluss eine Marktrisikoprämie von 3,24 Prozent nach Steuern angenommen.
Stattdessen versucht die Antragsgegnerin den gerichtlichen Prüfungsmaßstab zu beschneiden; das Gericht dürfe von den Annahmen der Antragsgegnerin sowohl zur Planung der finanziellen Überschüsse als auch zum Kapitalisierungszinssatz nur abweichen, wenn diese überhaupt nicht mehr tragfähig seien. Dass das Bundesverfassungsgericht demgegenüber nur eine „volle“ Kompensation als angemessen ansieht, verschweigt die Antragsgegnerin.
Die Kritikpunkte an der Bewertung
Altlasten: Den Minderheitsaktionären, welche durch den Verfall der Börsenkurse ohnehin die Anlagensubstanz genommen wurde, werden die Kosten der Altlasten in Höhe von 1,45 Milliarden Euro aufgebürdet.
Eigenkapitalquote: Zwar müssen Banken regulatorisch Mindestkapitalquoten nachweisen, jedoch dürfen solche Beträge, die vom Gewinn zum Erhalt oder zum Aufbau von Ziel-Kapitalquoten in Abzug gebracht werden, nicht in eine zinslose Barreserve überführt werden. Stattdessen sind solche Beträge als Sachanlageinvestitionen, Ausweitung des Kreditvolumens, Anlage in risikolose zinstragende Wertpapiere oder Rückzahlung von Fremdkapital zu behandeln.
Marktrisikoprämie: Die Antragsgegnerin hat für die Beurteilung des Risikos der Investition in Aktien der IKB eine Marktrisikoprämie in Höhe von 5,5 Prozent nach Steuern angesetzt. Das zuständige Landgericht Düsseldorf hat dagegen erst jüngst – im Fall ERGO-Versicherungsgruppe – eine solche von 3,24 Prozent angenommen. Im Falle einer Reduktion der Marktrisikoprämie auf 4,5 Prozent errechnet sich bereits eine Barabfindung von fast 0,80 Euro je Aktie.
Außerdem stellt die Antragsgegnerin für die Bestimmung des Betafaktors auf eine internationale Peer Group ab, die von Banken aus Piigs-Staaten, insbesondere Italien, Spanien und Portugal, dominiert werden. Als deutsche Banken werden nur die Aareal- und die Commerzbank identifiziert. Der Betafaktor in Höhe von 1,5 entspricht damit dem der Hypo Real Estate Bank im Zeitraum vor deren Restrukturierung; danach wurde selbst diese Bank mit einem Betafaktor von 1,0 beurteilt. Zum Vergleich: DAB und Postbank wurden mit Betafaktoren von 1,1 bzw. 1,2 belegt.
Die Parteien
Zuständiges Gericht: Landgericht Düsseldorf
Vorsitzender Richter: Bronczek
Aktenzeichen: LG Düsseldorf 33 O 9/17 (AktE)
Antragsgegner: LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
Antragsgegnervertreter: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP
Gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel (abberufen)
Neuer Gemeinsamer Vertreter: RA Dr. von Woedtke
Sachverständiger:
Gesellschaft: IKB Deutsche Industriebank AG, WKN: 806 330 / ISIN: DE0008063306
Der Verfahrensverlauf
zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der IKB Deutsche Industriekreditbank AG.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Zielgesellschaft hat am 2. Dezember 2016 den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, der LSF6 Europe Financial Holdings, L.P. mit Geschäftssitz in 2711 North Haskell Avenue, Suite 1700, Dallas, TX 75204, USA, registriert unter der registrierten Adresse Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington, DE 19801, USA, und der Registernummer 4586994, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 0,49 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft gefasst.
Betroffen sind nach derzeitigem Stand insgesamt 26.099.441 Stammaktien der Zielgesellschaft, was 4,12 Prozent des Grundkapitals entspricht.
Der Beschluss wurde am 23. Januar 2017 in das Handelsregister eingetragen und am selben Tag bekannt gemacht. Mit Eintragung in das Handelsregister ist der Beschluss wirksam geworden. Betroffene Minderheitsaktionäre konnten innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung des Beschlusses Anträge zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung stellen. Von dieser Möglichkeit haben 126 Aktionäre Gebrauch gemacht.
Mit Schriftsatz vom 23. August 2017 hat die Antragsgegnerin zu den Anträgen Stellung genommen und deren Zurückweisung beantragt. Mit Beschluss vom 19. April 2023 wurde der Gemeinsame Vertreter RA Folker Künzel auf eigenen Antrag aus Altersgründen abberufen und RA Dr. von Woedtke zum neuen Gemeinsamen Vertreter bestimmt. Das Gericht willigte mit Beschluss vom 20. Februar 2024 in die Zuziehung ehemaliger und aktiver Mitarbeiter sowie aller weiterer Personen ein, deren Zuarbeit der gerichtlich bestellte Sachverständige für sachdienlich erachtet. Die Antragsgegnerin erklärte sich mit der vom Sachverständigen vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden und hat diese von der Verschwiegenheit entbunden. Das Gutachten werde nunmehr in der zweiten Jahreshälfte erwartet.
Die Termine
8. August 2016 – Freiwilliges öffentliches Kaufangebot der Hauptaktionärin zum Preis von 0,55 Euro je Aktie.
8. September 2016 – Information über das Ergebnis des Kaufangebots und Ankündigung des Squeeze-out.
25. Oktober 2016 – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung.
2. Dezember 2016 – Außerordentliche Hauptversammlung.
23. Januar 2017 – Eintragung und Bekanntmachung des Ausschlusses ins Handelsregister
24. April 2017 – Ablauf der Antragsfrist zur Einleitung eines Spruchverfahrens
23. August 2017 – Antragserwiderung der Antragsgegnerin
November 2017 – Ablauf der Frist zur Replik auf die Antragserwiderung (Frist berechnet sich individuell – 2 Monate nach Erhalt der Antragserwiderung)
19.04.2023 – Beschluss Abberufung alter und Ernennung neuer Gemeinsamer Vertreter
Anstehende Termine:
zweite Jahreshälfte 2024 – Vorlage Gutachten
(Stand: 21. Februar 2024)
Spruchverfahren Redaktion meint
Hallo,
leider nicht. Die letzte Verfügung des Gerichts vom 1. Dezember 2021 teilt nur die Geschäftswerte für die einzelnen Antragsteller mit.
Kul meint
Guten Tag,
gibt es zu dem Spruchverfahren IKB AG eine aktuellen Stand?
Beste Grüße