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RIB Software SE: Mindestannahmeschwelle übertroffen

28. April 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die Schneider Electric Investment AG hat den Aktionären der RIB Software SE ein Pflichtangebot (Barangebot) unterbreitet. Nach Ablauf der ersten Annahmefrist wurden 76,63 Prozent der Rib Software-Anteile angedient, womit die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus 1 Aktie übertroffen wurde.

Aus einer Pressemitteilung vom 28.04.2020:

Schneider Electric hat die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus einer Aktie beim Übernahmeangebot für Rib Software komfortabel übertroffen.

Wie der französische Konzern mitteilte, hält er nach Ablauf der ersten Annahmefrist 76,63 Prozent der Rib Software-Anteile.

Die weitere Annahmefrist beginnt am Dienstag und läuft bis zum 11. Mai um 24 Uhr. Nach Vollzug des Angebots soll ein vollständiges Delisting von Rib Software in Betracht gezogen werden. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag sei nicht geplant. (…)


Zielgesellschaft:
RIB Software SE (ISIN DE000A0Z2XN6 /zum Verkauf eingereichte Aktien: ISIN DE000A254260)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: RIB Software SE

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