Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der TIVOLI Grundstücks-AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 14.05.2020:
HK O 14124/19
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der TIVOLI Grundstücks-Aktiengesellschaft anhängig. Antragsgegnerin ist die Portia Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt KG.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
TIVOLI Grundstücks-AG (ISIN: DE0006345002 / WKN: 634500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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