Das Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der TIVOLI Grundstücks-AG wurde vor dem Landgericht München I vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 4.921,37 Euro je Namensaktie wird um einen Betrag von 578,63 Euro auf 5.500 Euro je Namensaktie erhöht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.12.2020:
In dem Spruchverfahren beim Landgericht München I (Az. 5 HK O 14124/19) zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung nach dem Ausschluss (Squeeze-out) der Minderheitsaktionäre der TIVOLI Grundstücks-Aktiengesellschaft, München, gibt die Antragsgegnerin, die Portia Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt KG, München, gem. § 14 Nr. 3 SpruchG den Inhalt des am 19.11.2020 vor dem Landgericht München I geschlossenen Vergleichs nachfolgend bekannt: (…)
Die gezahlte Barabfindung von € 4.921,37 je Namensaktie wird um einen Betrag von € 578,63 auf € 5.500,– je Namensaktie erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 18.7.2019 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
TIVOLI Grundstücks-AG (ISIN: DE0006345002 / WKN: 634 500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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