Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Kofler Energies AG ist vor dem Landgericht Berlin ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.05.2020:
102 O 31/20 SpruchG
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Kofler Energies AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
Kofler Energies AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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