Zur gerichtlichen Überprüfung der Barabfindung zugunsten der ehemaligen Minderheitsaktionäre der InVision AG ist bei dem Landgericht Düsseldorf ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.03.2026:
33 O 103/25 [AktE]
Bei dem Landgericht Düsseldorf ist ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Überprüfung der angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG zugunsten der ehemaligen Minderheitsaktionäre der InVision AG (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 44338) nach Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung der InVision AG vom 28.08.2025 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der InVision AG auf die Hauptaktionärin anhängig.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
InVision AG (ISIN: DE0005859698 / WKN: 585969)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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