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EASY SOFTWARE AG

Die Zielgesellschaft EASY SOFTWARE hat am 25.09.2020 in einer Insiderinformation darüber informiert, mit der Bieterin deltus 36. AG als dem herrschenden Unternehmen unverzüglich in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach §§ 291 ff. AktG einzutreten. Zuvor hatte die deltus 36.AG mitgeteilt, mit dem Übernahmeangebot 75,99 % aller Aktien erworben zu haben.

—

Zielgesellschaft: EASY SOFTWARE AG – ISIN DE000A2YN991 / WKN A2YN99 – Handelsregister AG Duisburg HRB 15618 – Geregelter Markt – Stand 27.07.2020: 6,44 Mio. Aktien, 32,17 % Streubestiz und Marktkapitalisierung 72,79 Millionen Euro. (DGAP Ad-hoc Mitteilungen) (DGAP Bieterin deltus 36.AG, Handelsregister AG Frankfurt am Main HRB 119286) (Informationsseite Bieter) (Homepage Zielgesellschaft) (Angebotsunterlage).

Bieterin: Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die durch Fonds kontrolliert wird, welche von Battery Management Corp. beraten werden.

Annahmefrist:  noch nicht bekannt

Annahmequote: Mindestannahmeschwelle von 75 %.

Angebotspreis: Geldleistung in der Höhe von EUR 11,50 pro Aktie für sämtliche ausstehenden Aktien der Gesellschaft. Es ist noch nicht bekannt, ob es zu einem Handel der zum Verkauf eingereichten Aktien kommt.

Angebotsbedingungen: Freigabe durch das Bundeskartellamt und Erreichen der Mindestannahmeschwelle in der Höhe von 75 %.

Strukturmaßnahmen

Bisherige Entwicklung:

In der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmenangebots vom 24. Juli 2020 nach § 10 Abs. 1, 3 iVm. § 29 Abs. 1, § 34 WpHG heißt es zu den bisherigen Erweben:

Die BV Acquisitions XIII ES Limited, deren hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft die Bieterin ist, hat mit zwei Großaktionären der Zielgesellschaft, namentlich der Deutsche Balaton AG in einem Umfang von 2.091.246 EASY SOFTWARE-Aktien (das entspricht rund 32,46 % des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte an der Zielgesellschaft) und der Global Derivative Trading GmbH in einem Umfang von 1.908.106 EASY SOFTWARE-Aktien (das entspricht rund 29,62 % des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte an der Zielgesellschaft), Vereinbarungen mit unwiderruflichen Verpflichtungen (jeweils eine „Unwiderrufliche Annahmeverpflichtung„) abgeschlossen, nach welchen diese sich jeweils unwiderruflich dazu verpflichtet haben, das Übernahmeangebot für die der jeweiligen Unwiderruflichen Annahmeverpflichtung zugrundeliegenden Anzahl von EASY SOFTWARE-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, anzunehmen.

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