Zur Festsetzung einer Barabfindung für die Minderheitsakionäre der Zapf Creation AG ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsame Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 06.05.2025:
1 HK O 3448/24
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 3448/24 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung eines Ausgleichs bzw. einer Barabfindung der außenstehenden Aktionäre wegen des in der Hauptversammlung der Zapf Creation AG vom beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsakionäre anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Zapf Creation AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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