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OSRAM Licht AG: Hauptversammlung zum Unternehmensvertrag

24. September 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am  3. November 2020 soll der Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH gefasst werden .Die ams Offer GmbH verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der OSRAM Licht AG eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 Euro brutto abzüglich eines Betrages für die Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz zu gewähren.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.09.2020:

Die OSRAM Licht AG und die ams Offer GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der ams AG, Premstätten (Österreich), haben am 22. September 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit neben der Zustimmung der Hauptversammlung der OSRAM Licht AG auch der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ams Offer GmbH. Die Gesellschafterversammlung der ams Offer GmbH wird dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags voraussichtlich am 2. November 2020 zustimmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 zwischen der OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen und der ams Offer GmbH als herrschendem Unternehmen zuzustimmen. (…)

ams Offer verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der OSRAM ab dem Geschäftsjahr von OSRAM, für das der Anspruch auf Gewinnabführung der ams Offer gemäß Ziffer 2 wirksam wird, für die Dauer dieses Vertrags eine wiederkehrende Geldleistung („Ausgleichszahlung“) zu zahlen. (,,,)

Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der OSRAM für jede auf den Namen lautende Stückaktie der OSRAM (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (jede einzelne eine „OSRAM Aktie“ und zusammen die „OSRAM Aktien“) brutto EUR 2,57 abzüglich eines Betrages für die Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei dieser Abzug nur auf den in dem Bruttobetrag enthaltenden Teilbetrag von EUR 2,08 je OSRAM Aktie vorzunehmen ist, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne von OSRAM bezieht. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags gelangen auf den anteiligen Bruttobetrag von EUR 2,08 je OSRAM Aktie, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der OSRAM bezieht, 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, d.h. EUR 0,33, zum Abzug. Zusammen mit dem übrigen anteiligen Bruttobetrag von EUR 0,49 je OSRAM Aktie, der sich auf die nicht mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne bezieht, ergibt sich daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 2,24 je OSRAM Aktie für ein volles Geschäftsjahr. Klarstellend wird vereinbart, dass, soweit gesetzlich vorgeschrieben, anfallende Quellensteuern (etwa Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) von der Ausgleichszahlung einbehalten werden. Die Ausgleichszahlung ist am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der OSRAM für das abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf dieses Geschäftsjahres fällig.


Zielgesellschaft:
OSRAM Licht AG (ISIN DE000LED4000 / zum Verkauf eingereichte OSRAM-Aktien: ISIN DE000LED02V0)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++


4.2
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Kategorie: Nachrichten Stichworte: OSRAM Licht AG

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