Im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der OSRAM Licht AG und der ams Offer GmbH wurde die Barabfindung von 44,65 Euro um 0,89 Euro auf 45,54 Euro je OSRAM Aktie erhöht. Die Ausgleichszahlung soll unverändert bleiben.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 02.11.2020:
Aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes haben sich die OSRAM Licht AG („OSRAM“) und die ams Offer GmbH heute darauf geeinigt, die den Aktionären von OSRAM gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 („BGAV“) anzubietende Abfindung von EUR 44,65 um EUR 0,89 auf EUR 45,54 je OSRAM Aktie zu erhöhen. Alleiniger Grund für diese Änderung ist, dass sich im Nachgang zum Abschluss des BGAVs der der Unternehmensbewertung von OSRAM zugrundeliegende Basiszinssatz von 0,0% auf -0,1% geändert hat. Die Ausgleichszahlung soll, wie auch der BGAV im Übrigen, unverändert bleiben. Vorstand und Aufsichtsrat von OSRAM empfehlen den Aktionären der außerordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am morgigen 3. November 2020, dem geänderten BGAV zuzustimmen. Die Änderungsvereinbarung zum BGAV samt konsolidierter Fassung des BGAV sowie der Nachtrag zum gemeinsamen Bericht des Vorstands von OSRAM und der Geschäftsführung der ams Offer GmbH zu diesem Vertrag werden auf der Homepage von OSRAM veröffentlicht. (…)
Zielgesellschaft:
OSRAM Licht AG (ISIN DE000LED4000 / zum Verkauf eingereichte OSRAM-Aktien: ISIN DE000LED02V0)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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