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WESTGRUND AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out

28. April 2021 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der WESTGRUND AG am 9. Juni 2021 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ADLER Real Estate AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 13,24 Euro je Aktie der WESTGRUND AG festgesetzt.

Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28.04.2021:

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2021 (…)

I. Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt ist:

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz (‚AktG‘)

Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (Ausschluss von Minderheitsaktionären, sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out).

Das Grundkapital der WESTGRUND Aktiengesellschaft beträgt gegenwärtig EUR 79.577.995,00 und ist eingeteilt in 79.577.995 nennbetragslose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 180360 B, hält gegenwärtig 78.184.247 auf den Inhaber lautende Stückaktien der WESTGRUND Aktiengesellschaft und damit rund 98,25 % des Grundkapital der WESTGRUND Aktiengesellschaft. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 an die WESTGRUND Aktiengesellschaft hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft angekündigt, dass sie ein formales Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die WESTGRUND Aktiengesellschaft richten wird, eine außerordentliche Hauptversammlung mit dem Tagesordnungspunkt der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung einzuberufen. Mit einem weiteren Schreiben vom 26. August 2020 hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 29. Dezember 2016, gegenüber dem Vorstand der WESTGRUND Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft eine aktuelle Unternehmensbewertung der WESTGRUND Aktiengesellschaft für die Ermittlung der angemessenen Barabfindung in Auftrag gegeben hat.

Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft hat die Höhe der angemessenen Barabfindung, die den Minderheitsaktionären als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft zu zahlen ist, auf EUR 13,24 je Aktie festgelegt. Nach Festlegung der angemessenen Barabfindung hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft das förmliche Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf Übertragung der Aktien der WESTGRUND-Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung mit Schreiben vom 19. April 2021 an den Vorstand der WESTGRUND Aktiengesellschaft gerichtet. (…)


Zielgesellschaft:
WESTGRUND AG (ISIN: DE000A0HN4T3, DE000A14KCW5 / WKN: A0HN4T, A14KCW)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: WESTGRUND AG

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