Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der WESTGRUND AG ist vor dem Landgericht Berlin ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.05.2022:
102 O 155/21 SpruchG
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
WESTGRUND AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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