Auf der Hauptversammlung der KUKA AG am 17. Mai 2022 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Guangdong Midea Electric Co. Ltd. beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 80,77 Euro je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der KUKA AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 06.04.2022:
Vorstand und Aufsichtsrat der KUKA Aktiengesellschaft schlagen daher auf Verlangen der Guangdong Midea Electric Co., Ltd. vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der KUKA Aktiengesellschaft mit Sitz in Augsburg werden gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gegen Gewährung einer von der Guangdong Midea Electric Co., Ltd. mit Sitz in Foshan City, VR China, registriert bei der State Administration of Industry and Commerce (SAIC), VR China, unter Nummer 91440606MA4W96D79N (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 80,77 je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der KUKA Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Zielgesellschaft:
KUKA AG (ISIN: DE0006204407 / WKN: 620440)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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