Die AGROB Immobilien AG und die RFR InvestCo 1 GmbH haben einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Als Gegenleistung wird den außenstehenden Aktionären der AGROB Immobilien AG eine Barabfindung in Höhe von 40,12 Euro je AGROB-Stammaktie und 39,22 Euro je AGROB-Vorzugsaktie sowie eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 1,24 Euro je AGROB-Stammaktie sowie 1,29 Euro je AGROB-Vorzugsaktie angeboten.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 15.07.2022:
Vorstand und Aufsichtsrat der AGROB Immobilien AG („AGROB“) haben heute dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags („Vertrag“) mit der RFR InvestCo 1 GmbH („RFR“) zugestimmt. Im Anschluss an die heutige Aufsichtsratssitzung wurde der Vertrag vom Vorstand der AGROB und der Geschäftsführung der RFR unterzeichnet. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der AGROB.
Der Vertrag sieht eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 40,12 je AGROB-Stammaktie und EUR 39,22 je AGROB-Vorzugsaktie vor. Die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG beträgt EUR 1,47 je AGROB-Stammaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Stammaktie) und EUR 1,53 brutto je AGROB-Vorzugsaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Vorzugsaktie), jeweils abzüglich der von der AGROB darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag). Auf Basis des derzeitigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich damit eine Ausgleichszahlung von EUR 1,24 je AGROB-Stammaktie sowie EUR 1,29 je AGROB-Vorzugsaktie. (…)
Zielgesellschft:
AGROB Immobilien AG (ISIN: DE0005019004 (Stammaktien) / ISIN: DE0005019038 (Vorzugsaktien))
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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