Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Garant Schuh + Mode AG hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Barabfindung auf auf 13,99 Euro je Vorzugsaktie VZ 0,01, 36,55 Euro je Vorzugsaktie VZ 1,41 und auf 13,94 Euro je Stammaktie festgesetzt. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.07.2022:
In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der ANWR Garant International AG und der Garant Schuh + Mode AG hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum, den Richter am Oberlandesgericht Tischner und die Richterin am Oberlandesgericht Kampshoff am 27. Juni 2022 beschlossen:
Auf die sofortigen Beschwerden von 58 Antragstellern und Rechtsanwalt F. Künzel, Am Bärenkamp 20 B, 40589 Düsseldorf, als gemeinsamer Vertreter der ausgeschiedenen Aktionäre wird der Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 15.01.2018 – 31 O 5/13 (AktE) – in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 25.05.2018 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die angemessene Barabfindung für die am 27.08.2012 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Garant Schuh + Mode AG auf die Antragsgegnerin wird auf 13,99 € je Vorzugsaktie VZ 0,01, 36,55 € je Vorzugsaktie VZ 1,41 und auf 13,94 € je Stammaktie festgesetzt. Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
Garant Schuh + Mode AGI (ISIN: DE0005853006 / WKN: 585300 / ISIN: DE0005853030 / WKN: 585303 / ISIN: DE000A0SFSD5 / WKN: A0SFSD / ISIN: DE000A0SFSF0 / WKN: A0SFSF)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar