Mit Beschluss vom 26. August 2022 hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Möbel Walther AG auf 20,81 Euro je Aktie erhöht. Der Beschluss ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar.
Am 31. August 2007 hatte die Hauptversammlung der Möbel Walther AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 18,08 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie beschlossen. Bereits im Jahre 2006 veräußerte die Möbel Walther AG alle ihre Tochtergesellschaften zum Preis von 31,6 Mio. Euro. Im Rahmen von Anfechtungsklagen wurde die Barabfindung um 1,98 Euro je Aktie erhöht.
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht Potsdam, Az.: 52 O 97/10 wies das Gericht die Anträge der ehemaligen Aktionäre auf Erhöhung der Barabfindung mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurück. Im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, Az. 7 W 82/18 (Beschluss ab jetzt hier verfügbar) setzte das Gericht die Barabfindung auf 20,81 Euro je Aktie fest. Der Antragsgegner hat laut Beschluss die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie die notwendigen Kosten der Antragsteller aus beiden Instanzen zu tragen.
Zielgesellschaft:
Möbel Walther AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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