Auf der ordentlichen Hauptversammlung der KROMI Logistik AG am 27. Februar 2023 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 8,50 Euro je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der KROMI Logistik AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.01.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aktien der übrigen Aktionäre der KROMI Logistik AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 16143 (Hauptaktionär), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 8,50 je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der KROMI Logistik AG übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
KROMI Logistik AG (ISIN: DE000A0KFUJ5 / WKN: A0KFUJ)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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