Zur Bestimmung der Barabfindung zugunsten der Minderheitsaktionäre der KROMI Logistik AG ist beim Landgericht Hamburg ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.05.2026:
415 HKO 42/23
Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren ausgeschiedener Minderheitsaktionäre der KROMI Logistik AG, Hamburg (vormals eingetragen im Handelsregister des AG Hamburg unter HRB 98256 ) gegen die Investmentgesellschaft für langfristige Investoren TGV zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 1 Nr. 3 SpruchG i.V. mit §§ 327 a ff AktG anhängig. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
KROMI Logistik AG (ISIN: DE000A0KFUJ5 / WKN: A0KFUJ)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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