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Vantage Towers AG: Barabfindung und Ausgleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht

9. August 2023 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die Oak Holdings GmbH und die Vantage Towers AG haben am 12. Juni 2023 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Barabfindung wurde auf 28,24 Euro je Vantage Towers-Aktie festgesetzt, die Ausgleichszahlung beträgt brutto 1,63 Euro.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.08.2023:

Die Oak Holdings GmbH, Düsseldorf („Oak Holdings“), als herrschende Gesellschaft und die Vantage Towers AG, Düsseldorf („Vantage Towers“), als abhängige Gesellschaft haben am 12. Juni 2023 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der „Vertrag“) gemäß § 291 Abs. 1 AktG geschlossen. Die Hauptversammlung der Vantage Towers hat dem Vertrag am 5. Mai 2023 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der Oak Holdings hat dem Vertrag am 10. Mai 2023 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf am 13. Juni 2023 wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung durch das Gericht gemäß § 10 HGB erfolgte am selben Tag.

Im Vertrag hat sich die Oak Holdings verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Vantage Towers dessen auf den Namen lautende Stückaktien der Vantage Towers (ISIN DE000A3H3LL2) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (jede einzeln eine „Vantage Towers-Aktie“ und zusammen die „Vantage Towers-Aktien“) gegen eine Barabfindung in Höhe vonEUR 28,24 je Vantage Towers-Aktie(„Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“).(…)

Diejenigen außenstehenden Aktionäre der Vantage Towers, die das Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der Vantage Towers und haben für die Dauer des Vertrags Anspruch auf Zahlung einer wiederkehrenden Geldleistung für jedes volle Geschäftsjahr von brutto EUR 1,63 je Vantage Towers-Aktie abzüglich eines Betrags für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gelangen auf den Bruttoausgleichsbetrag 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,11, zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags ein Ausgleich in Höhe von netto EUR 1,52 je Vantage Towers-Aktie für ein volles Geschäftsjahr. (…)


Zielgesellschaft:
Vantage Towers AG (ISIN: DE000A3H3LL2 / WKN: A3H3LL)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Vantage Towers AG

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