Die außerordentliche Hauptversammlung der onoff AG vom 5. Juli 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die SpiraTec AG, beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 2,25 Euro je Stückaktie der onoff AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 31.08.2023:
Die außerordentliche Hauptversammlung der onoff Aktiengesellschaft, Wunstorf, vom 5. Juli 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der onoff Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin, die SpiraTec AG, Speyer, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. August 2023 in das Handelsregister der onoff Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Hannover (HRB 217616) eingetragen.
Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der onoff Aktiengesellschaft auf die SpiraTec AG übergegangen.Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der onoff Aktiengesellschaft eine von der SpiraTec AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 2,25 je auf den Namen lautende Stückaktie der onoff Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die KSB INTAX TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, als der mit Beschluss vom 13. April 2023 vom Landgericht Hannover ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüferin, geprüft und bestätigt.Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der onoff Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
onoff AG (ISIN: DE000A32VN75 / WKN: A32VN7)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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