• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Barabfindung festgelegt

24. Juni 2024 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die VIB Vermögen AG hat heute der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG ein konkretisiertes Verlangen über die Übertragung der Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer Barabfindung übermittelt. Die Hauptversammlung der BBI, die voraussichtlich am 13. August 2024 stattfinden wird, soll einen Übertragungsbeschluss zur Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 14,96 Euro je Aktie fassen.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom  24.06.2024:

Die VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, („VIB“) hat heute dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, („BBI“) ein konkretisiertes Verlangen zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der BBI zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die VIB hat die angemessene Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 14,96 je Aktie der BBI festgelegt. Die Höhe der Barabfindung wurde von der VIB auf der Grundlage einer durch einen neutralen Gutachter durchgeführten Unternehmensbewertung der BBI festgelegt.  Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand im Ergebnis die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaft und der BBI als übertragender Gesellschaft soll in Kürze abgeschlossen und notariell beurkundet werden. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI, die einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,96 je Aktie fassen soll („Übertragungsbeschluss“), wird voraussichtlich am 13. August 2024 stattfinden. Die ordentliche Hauptversammlung der VIB, der der Verschmelzungsvertrag zur Zustimmung vorgelegt werden soll („Verschmelzungsbeschluss“), wird am 14. August 2024 stattfinden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von der zustimmenden Beschlussfassung  der ordentlichen Hauptversammlung der BBI über den Übertragungsbeschluss, der zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der VIB über den Verschmelzungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BBI und der Verschmelzung in das Handelsregister der BBI und VIB ab. (…)


Zielgesellschaft:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (ISIN: DE0005280002 / WKN: 528000)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Spruchverfahren eröffnet
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Verschmelzung abgeschlossen
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-Out

Kategorie: Nachrichten Stichworte: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • Klöckner & Co SE: Stellungnahmne zum Übernahmeangebot 13. März 2026
  • Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme 12. März 2026
  • Anstehende Spruchverfahren: Nach Eintragung der Maßnahme 12. März 2026
  • Angekündigte und laufende Übernahmeangebote 12. März 2026
  • Klöckner & Co SE: Mindestannahmeschwelle gesenkt 10. März 2026

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2026 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden