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Software AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

27. August 2024 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die ordentliche Hauptversammlung der Software AG vom 24. Mai 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Software AG auf die Hauptaktionärin Mosel Bidco AG gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 34,14 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Software AG festgesetzt.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 27.08.2024:

Die Mosel Bidco AG, München, und die Software Aktiengesellschaft, Darmstadt („SAG“), haben am 15. April 2024 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der SAG erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der SAG vom 24. Mai 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SAG auf die Hauptaktionärin Mosel Bidco AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 21. August 2024 in das Handelsregister der SAG beim Amtsgericht Darmstadt unter HRB 1562 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 22. August 2024 in das Handelsregister der Mosel Bidco AG beim Amtsgericht München unter HRB 292459 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SAG sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Mosel Bidco AG sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SAG auf die Mosel Bidco AG übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden und die SAG als übertragender Rechtsträger erloschen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der SAG eine von der Mosel Bidco AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 34,14 je auf den Namen lautende Stückaktie der SAG (ISIN DE000A2GS401). (…)


Zielgesellschaft:
Software AG (ISIN: DE000A2GS401 / WKN: A2GS40)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Software AG

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