Die Optimus BidCo AG hat dem Vorstand der OTRS AG ein Verlangen übermittelt, wonach die Hauptversammlung der OTRS AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Optimus Bidco AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 08.05.2025:
Die OTRS AG (“Gesellschaft“) (ISIN DE00A0S9R37, WKN A0S9R3) gibt bekannt, dass die Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass sie 99,2 % am Grundkapital der Gesellschaft hält. Vor diesem Hintergrund hat die Optimus BidCo AG heute dem Vorstand der Gesellschaft ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, wonach die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Optimus Bidco AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Optimus BidCo AG wird die Höhe der angemessenen Barabfindung dem Vorstand der Gesellschaft nach Abschluss der erforderlichen Bewertungen gesondert mitteilen.
Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Termin der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren. Der Squeeze-Out wird erst nach Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft und Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Zielgesellschaft:
OTRS AG (ISIN: DE000A0S9R37 / WKN: 0S9R3)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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