Die Burda Digital SE hat der New Work SE ein konkretisiertes Verlangen über die Übertragung der Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre der New Work SE auf die Burda Digital SE gegen Gewährung einer Barabfindung übermittelt. Die Hauptversammlung der New Work SE, die voraussichtlich am 23. Juni 2025 stattfinden wird, soll einen Übertragungsbeschluss zur Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 105,65 Euro je Aktie fassen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 08.05.2025:
Die Burda Digital SE hat dem Vorstand der New Work SE („Gesellschaft“) am 7. Mai 2025 ein konkretisiertes Verlangen gerichtet auf die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Burda Digital SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.
In diesem Zusammenhang hat die Burda Digital SE dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 97,07 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält und die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf sie auf EUR 105,65 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat am 7. Mai 2025 die Angemessenheit der von der Burda Digital SE festgelegten Barabfindung bestätigt.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Burda Digital SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 105,65 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 23. Juni 2025 stattfinden wird.
Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des zustimmenden Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft im Handelsregister wirksam. (…)
Zielgesellschaft:
New Work SE (ISIN: DE000NWRK013 / WKN: NWRK01)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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