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Vivanco Gruppe AG: Hauptversammlung zum Formwechsel

20. Juni 2025 by SV Redaktion Kommentar verfassen

Auf der Hauptversammlung der Vivanco Gruppe AG am 31. Juli 2025 soll über den Formwechsel der Vivanco Gruppe AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Beschluss gefasst werden.Jedem Aktionär, der in der Hauptversammlung gegen den Formwechselbeschluss Widerspruch erklärt hat, soll eine Barabfindung pro GmbH-Geschäftsanteil in Höhe von 0,22 Euro angeboten werden.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.06.2025:

Die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft (im Folgenden auch „Gesellschaft“) hat für den 31. Juli 2025 zu einer Hauptversammlung eingeladen, in der unter anderem über einen Formwechsel der Gesellschaft gemäß §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschlossen werden soll. Im Rahmen des Formwechsels wird jede Aktie der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhevon EUR 1,00 in einen GmbH-Geschäftsanteil mit einem Nennwert von EUR 1,00 umgewandelt.Sofern die Hauptversammlung der Gesellschaft am 31. Juli 2025 mit der erforderlichen Mehrheit den Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH beschließt, kann jeder Aktionär, der in der Hauptversammlung gegen den Formwechselbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat, gemäß § 207 UmwG von der Gesellschaft den Erwerb seiner umgewandelten Gesellschaftsanteile gegen eine angemessene Barabfindung verlangen.

Die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft bietet deshalb hiermit für den Fall, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft am 31. Juli 2025 mit der erforderlichen Mehrheit den Formwechsel der Gesellschaft in eine GmbH beschließt, jedem Aktionär, der in der Hauptversammlung gegen den Formwechselbeschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt, an, dass die Gesellschaft die in GmbH-Geschäftsanteile umgewandelten Aktien gegen eine Barabfindung erwirbt.Die von der Gesellschaft angebotene Barabfindung beträgt pro GmbH-Geschäftsanteil im Nennwert von EUR 1,00 EUR 0,22.

Die Barabfindung wird gemäß §§ 15 Abs. 2, 30 Abs. 1, 208 UmwG nach Ablauf des Tages, an dem die Eintragung des Formwechsel im Handelsregister bekannt gemacht worden ist, mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung ist von dem gerichtlich bestellten Prüfer, der Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und bestätigt worden. (…)


Zielgesellschaft:

Vivanco Gruppe AG (ISIN DE000A1E8G88 / WKN A1E 8G8)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Vivanco Gruppe AG

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