Die Anfechtungsklage von Aktionären gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Wohnen SE vom 24. Januar 2025 über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wurde durch Abschluss eines Prozessvergleichs vor dem Landgericht Dortmund beendet. In nächster Zeit kann mit der Eintragung des Unternehmensvertrages im Handelsregister gerechnet werden.
Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 08.07.2025:
Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass die Anfechtungsklage von Aktionären gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Januar 2025 über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 und die entsprechende Änderung der Satzung durch Einfügung eines § 6a (Landgericht Dortmund, Az. 20 O 3/25) durch einen Prozessvergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO beendet wurde. Zudem hat die Gesellschaft mit Zustimmung der Kläger ihren Antrag im Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG beim Oberlandesgericht Hamm (Az. I-8 AktG 1/25) zurückgenommen.
Der durch Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 30. Juni 2025 festgestellte Inhalt des Vergleichs lautet – bis auf die Anschriften der Parteien, die Angaben zu ihren Vertretern und die Angaben zu den jeweiligen Verfahrensbevollmächtigten – wie folgt: (…)
Zielgesellschaft:
Deutsche Wohnen SE (ISIN: DE000A0HN5C6 / WKN: A0HN5C)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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