Auf der Hauptversammlung der VOQUZ Labs AG am 12. August 2025 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs AG auf die Main Capital Partners beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 10,57 Euro festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der VOQUZ Labs AG am 12.08.2025:
(…) Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Blitz 24-250 GmbH, Rathausufer 17, c/o Main Capital Partners GmbH, 40213 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296602, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München zu zahlenden angemessenen Barabfindung von EUR 10,57 je Stückaktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen.
Der Blitz 24-250 GmbH gehören unmittelbar Aktien der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft in Höhe von ca. 95,86 vom Hundert des Grundkapitals der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft (Stand: 27. Juni 2025). Die Blitz 24-250 GmbH ist damit Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.Die Blitz 24-250 GmbH hat ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die VOQUZ Labs Aktiengesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Blitz 24-250 GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen.
Zielgesellschaft:
VOQUZ Labs AG (ISIN: DE000A3CSTW4 / WKN: A3CSTW)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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